Die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Ertragsausfallversicherung ersetzt die fortlaufenden Kosten und den Gewinn, den der Versicherungsnehmer (VN) im versicherten Betrieb, infolge der Betriebsunterbrechung oder ‑beeinträchtigung nicht erwirtschaften kann. Fortlaufende Kosten und Gewinn werden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Ertragsausfallschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, entschädigt.