Verhandeln Sie auf Augenhöhe und lassen Sie Ihren Schaden im Sachverständigenverfahren regulieren.
Beauftragen Sie uns als Ihre Sachverständige.
Weiterhin erhalten Sie:
Nachdem Sie (Geschädigter) die Schadenmeldung an Ihre Versicherung geschickt haben, wird der zuständige Regulierungsbeauftragte oder Großschadenregulierer so schnell wie möglich eine erste Besichtigung der Schadenstelle vornehmen. Der Großschadenregulierer benennt seine Sachverständigen, je ein Sachverständiger für Gebäude, Betriebseinrichtung und Betriebsunterbrechung, und wird diese häufig bereits zum ersten Termin mitbringen.
Vor der Besichtigung wird er sich über Ihren Vertragsstand informieren, insbesondere über die folgenden Daten:
Der Großschadenregulierer wird mit Ihnen besprechen, ob Ihr Schaden im Beirats- oder Sachverständigenverfahren bewertet werden soll.
Sie wollen das Sachverständigenverfahren beantragen? Sprechen Sie uns an.
Beim Erstbesuch und den ersten Gesprächen werden die folgenden Informationen eingeholt:
Phase 2 beginnt mit der Besprechung und Einleitung von Schadenminderungsmaßnahmen und endet mit der Wiederherstellung der technischen Betriebsbereitschaft. In dieser Zeit ist der Regulierungsbeauftragte ständig im Gespräch mit den Sachverständigen.
Die Schadenabwicklung erfordert in dieser Phase regelmäßige Besprechungen mit Ihnen und Ihren Fachexperten, den Sachverständigen sowie anderen mit der Schadenbehebung beschäftigten Personen oder Firmen.
Die Sachverständigen machen sich jetzt ein genaueres Bild über den Umfang und die Auswirkungen des Schadens. Insbesondere werden die folgenden Punkte bewertet:
o Den Sachschaden zu beheben
o Maschinen und technische Anlagen zu reparieren oder wiederzubeschaffen
o Vernichtete Waren & Vorräte (Roh- Hilfs- Betriebsstoffe) zu ersetzen.
Diese Phase beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die technische Betriebsbereitschaft wiederhergestellt ist, also die Voraussetzung dazu geschaffen ist, dass überhaupt eine Betriebsleistung erbracht werden kann. Die FBU Sachverständigen haben in dieser Phase die folgenden Punkte zu behandeln und zu klären:
Bei all diesen Themen unterstützen wir Sie als Ihr Sachverständiger.
Sie umfasst den Zeitraum vom Ende der Betriebsunterbrechung bis zur Endabrechnung des FBU-Schadens.
Diese Phase ist geprägt durch die Tätigkeit der Sachverständigen. Zur Erstellung des Gutachtens werden sämtliche getätigten Erhebungen, betriebswirtschaftliche Daten, Auswertungen und Statistiken zusammengetragen und ein gemeinsames Gutachten zum FBU Schaden erstellt.
In der Regel wird ein gemeinsames Gutachten erstellt, die Sachverständigen sind bei Ihren Bewertungen zu dem gleichen Ergebnis gekommen.
Das Ergebnis ist für den Regulierungsbeauftragten bindend.
Können die Sachverständigen keine Einigung finden, so werden beide Sachverständigen jeweils ein eigenes Gutachten erstellen und dies dem zuvor vereinbarten Obmann vorlegen.