Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren

Ver­han­deln Sie auf Augen­hö­he und las­sen Sie Ihren Scha­den im Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren regulieren.

Beauf­tra­gen Sie uns als Ihre Sachverständige.

Wei­ter­hin erhal­ten Sie: 

  • Zugang zu bran­chen­spe­zi­fi­schem Wis­sen und Erfah­rung aus ande­ren Großschäden
  • Zugang zu unse­rem Netz­werk aus Sach­ver­stän­di­gen, Sanie­rern, usw.
  • Scha­den­ma­nage­ment

Der Ablauf des Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren im 4 Phasen-Prinzip

Nach­dem Sie (Geschä­dig­ter) die Scha­den­mel­dung an Ihre Ver­si­che­rung geschickt haben, wird der zustän­di­ge Regu­lie­rungs­be­auf­trag­te oder Groß­scha­den­re­gu­lie­rer so schnell wie mög­lich eine ers­te Besich­ti­gung der Scha­den­stel­le vor­neh­men. Der Groß­scha­den­re­gu­lie­rer benennt sei­ne Sach­ver­stän­di­gen, je ein Sach­ver­stän­di­ger für Gebäu­de, Betriebs­ein­rich­tung und Betriebs­un­ter­bre­chung, und wird die­se häu­fig bereits zum ers­ten Ter­min mitbringen.

Vor der Besich­ti­gung wird er sich über Ihren Ver­trags­stand infor­mie­ren, ins­be­son­de­re über die fol­gen­den Daten:

Der Groß­scha­den­re­gu­lie­rer wird mit Ihnen bespre­chen, ob Ihr Scha­den im Bei­rats- oder Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren bewer­tet wer­den soll.

Sie wol­len das Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­ren bean­tra­gen? Spre­chen Sie uns an.

Beim Erst­be­such und den ers­ten Gesprä­chen wer­den die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen eingeholt:

  • Art des Scha­dens und vor­aus­sicht­li­cher Umfang.
  • Wur­de die zustän­di­ge Behör­de (Poli­zei) über das Scha­den­er­eig­nis infor­miert? Wann? Durch wen?
  • Wur­de bereits eine Scha­den­ur­sa­che festgestellt?
  • Han­delt es sich um einen ersatz­pflich­ti­gen Scha­den im Sin­ne der Feu­er-Betriebs­un­ter­bre­chungs-Bedin­gun­gen (FBUB)?
  • Wel­che Betriebs­be­rei­che sind vom Scha­den betroffen?
  • Hat der Scha­den Aus­wir­kun­gen auf ande­re vor- oder nach­ge­la­ger­te Betriebsbereiche?
  • Gibt es Wech­sel­wir­kungs­schä­den mit ande­ren Stand­or­ten? Sind die­se mitversichert?
  • Wer ist Eigen­tü­mer des Gebäu­des und wer ist Sach-Ver­si­che­rer des Gebäudes?
  • Wel­che Zeit wird zur Besei­ti­gung des Sach­scha­dens Ver­si­che­rungs­sum­me vor­aus­sicht­lich benötigt?
  • Von wel­cher Betriebs­un­ter­bre­chungs­dau­er muss aus­ge­gan­gen werden?
  • Sind Kunst­stof­fe (ins­be­son­de­re PVC) ver­brannt? Wenn ja: an wel­chen Stel­len des Betrie­bes? In wel­chen Mengen?

Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie bereits in die­ser Phase. 

Pha­se 2 beginnt mit der Bespre­chung und Ein­lei­tung von Scha­den­min­de­rungs­maß­nah­men und endet mit der Wie­der­her­stel­lung der tech­ni­schen Betriebs­be­reit­schaft. In die­ser Zeit ist der Regu­lie­rungs­be­auf­trag­te stän­dig im Gespräch mit den Sachverständigen. 

Die Scha­den­ab­wick­lung erfor­dert in die­ser Pha­se regel­mä­ßi­ge Bespre­chun­gen mit Ihnen und Ihren Fach­ex­per­ten, den Sach­ver­stän­di­gen sowie ande­ren mit der Scha­den­be­he­bung beschäf­tig­ten Per­so­nen oder Firmen. 

Die Sach­ver­stän­di­gen machen sich jetzt ein genaue­res Bild über den Umfang und die Aus­wir­kun­gen des Scha­dens. Ins­be­son­de­re wer­den die fol­gen­den Punk­te bewertet:

  • Wel­che Zeit wird benö­tigt um:

o   Den Sach­scha­den zu beheben

o   Maschi­nen und tech­ni­sche Anla­gen zu repa­rie­ren oder wiederzubeschaffen

o   Ver­nich­te­te Waren & Vor­rä­te (Roh- Hilfs- Betriebs­stof­fe) zu ersetzen.

  • Über­schlä­gi­ge Ermitt­lung des Ver­si­che­rungs­wer­tes und Abgleich mit der Versicherungssumme.
  • Über­schlä­gi­ge Ermitt­lung des zu erwar­ten­den Gewinns und Kostenschadens.
  • und vie­les mehr

Nut­zen Sie die Mög­lich­keit des Sach­ver­stän­di­gen­ver­fah­rens und spre­chen Sie uns noch heu­te an. 

Die­se Pha­se beginnt mit dem Zeit­punkt, an dem die tech­ni­sche Betriebs­be­reit­schaft wie­der­her­ge­stellt ist, also die Vor­aus­set­zung dazu geschaf­fen ist, dass über­haupt eine Betriebs­leis­tung erbracht wer­den kann. Die FBU Sach­ver­stän­di­gen haben in die­ser Pha­se die fol­gen­den Punk­te zu behan­deln und zu klären:

  • Abbau bzw. Ein­stel­lung der Schadenminderungsmaßnahmen
  • Wer­den Scha­den­min­de­rungs­maß­nah­men im Inter­es­se des VN im Betrieb verbleiben?
  • Erge­ben sich aus getrof­fe­nen Scha­den­min­de­rungs­maß­nah­men über die Stör­zeit / Haft­zeit hin­aus wirt­schaft­li­che Vor­tei­le für den VN
  • Bestehen Mög­lich­kei­ten, scha­den­be­ding­te Pro­duk­ti­ons- oder Absatz­ein­bu­ßen inner­halb der Haft­zeit nach­zu­ho­len? Wenn ja, welche?
  • Wel­che Bestands­ver­än­de­run­gen an fer­ti­gen- und unfer­ti­gen Erzeug­nis­sen haben stattgefunden?
  • Fest­stel­lung der wirt­schaft­li­chen Nor­ma­li­sie­rung und Errei­chung der kauf­män­ni­schen Betriebs­be­reit­schaft.
  • und vie­len mehr

Bei all die­sen The­men unter­stüt­zen wir Sie als Ihr Sachverständiger.

Sie umfasst den Zeit­raum vom Ende der Betriebs­un­ter­bre­chung bis zur End­ab­rech­nung des FBU-Schadens.

Die­se Pha­se ist geprägt durch die Tätig­keit der Sach­ver­stän­di­gen. Zur Erstel­lung des Gut­ach­tens wer­den sämt­li­che getä­tig­ten Erhe­bun­gen, betriebs­wirt­schaft­li­che Daten, Aus­wer­tun­gen und Sta­tis­ti­ken zusam­men­ge­tra­gen und ein gemein­sa­mes Gut­ach­ten zum FBU Scha­den erstellt.

In der Regel wird ein gemein­sa­mes Gut­ach­ten erstellt, die Sach­ver­stän­di­gen sind bei Ihren Bewer­tun­gen zu dem glei­chen Ergeb­nis gekommen.

Das Ergeb­nis ist für den Regu­lie­rungs­be­auf­trag­ten bindend.

Kön­nen die Sach­ver­stän­di­gen kei­ne Eini­gung fin­den, so wer­den bei­de Sach­ver­stän­di­gen jeweils ein eige­nes Gut­ach­ten erstel­len und dies dem zuvor ver­ein­bar­ten Obmann vorlegen.